Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Foto Dubler Reisen AG
Besten Dank, dass wir für Sie die Reise organisieren dürfen. Mit Ihrer telefonischen, schriftlichen (Mail/Brief) oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Foto Dubler Reisen AG ein Vertrag zustande. Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Foto Dubler Reisen AG für von Ihnen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen.
Preise
Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken in der erwähnten Hotel- und Zimmerkategorie.
Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung ist folgende Anzahlung zu leisten: 30% des Reisewertes, 100% der Flüge bei Auftragserteilung.
Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis 6 Wochen vor Abreise einzutreffen.
Änderungen der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise annullieren oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen.
Annullationskosten – geführte Rundreisen
bis 121 Tage vor Reisebeginn: 25%
120 Tage – 60 Tage vor Reisebeginn: 40%
59 Tage – 31 Tage vor Reisebeginn: 70%
30 Tage – 0 Tage vor Reisebeginn: 100%
Staatliche Camps und Campingplätze:
Ab dem Zeitpunkt der Buchung 100%
Annullationskosten Flüge:
Bearbeitungskosten vor Ticketausstellung: CHF 100 pro Ticket, max. CHF 250 pro Auftrag.
Annullationskosten nach Ticketausstellung CHF 200 pro Ticket zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airlines (bis max. 100% je nach Airlines)
Beachten Sie zu den Bearbeitungskosten der Flugscheine, dass erst mit der Ticketausstellung der Vertrag mit Foto Dubler Reisen und der Fluggesellschaft zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Reisenden/Buchenden.
Wir erlauben uns, bei grossem Aufwand die Bearbeitungsstunden zu verrechnen. Kosten CHF 100/h.
Haftung von Foto Dubler Reisen AG
Foto Dubler Reisen AG vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es bei Foto Dubler Reisen AG Reiseleitung, der örtlichen Vertretungen oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt).
Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse, internationales Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Foto Dubler Reisen AG auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen.
Des Weiteren akzeptieren Sie mit Ihrer Buchung die Transportbedingungen von Fluggesellschaften und IATA. Treten Ansprüche aus Fluggastrechten auf, sind diese innert Frist direkt und oft vor Ort an den Transporteur zu richten.
Foto Dubler Reisen AG haftet nicht und es ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung – oder die nicht gehörige Erfüllung – auf folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
-auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
-auf unvorhersehbare, nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind.
-auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Foto Dubler Reisen AG, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Foto Dubler Reisen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Foto Dubler Reisen AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Aarau, Schweiz, vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Aarau einklagen.